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Impressum

Verantwortlich für diese Website
Hotel-Restaurant Hüllen
Inhaber Ralf Friedrichs
Hauptstraße 22
53534 Barweiler
Tel. (0 26 91) 75 20
Fax (0 26 91) 75 27
E-Mail: info(at)hotelhuellen.de

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Ariadne MedienAgentur, Karlsruhe

Haftungsausschluss
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 - Aktenzeichen 312 O 85/98 "Haftung für Links" - hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass der Betreiber einer Website durch die Anbringung eines Verweises (Link), die Inhalte auf der verwiesenen (verlinkten) Seite ggf. mit zu verantworten hat, wenn er sich nicht ausdrücklich von ihnen distanziert. "Hotel-Restaurant Hüllen" hat auf ihre Webseiten Links zu anderen Seiten im Internet gelegt. Für alle diese Links gilt: "Hotel-Restaurant Hüllen" erklärt ausdrücklich, dass es keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der verlinkten Seiten hat. "Hotel-Restaurant Hüllen" distanziert sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten Seiten auf seiner Website und macht sich diese Inhalte nicht zu Eigen. Diese Erklärung gilt für alle auf der Website der "Hotel-Restaurant Hüllen" angezeigten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Links und sichtbaren Logos (Banner) führen.

AGB's

Die Zimmer unseres Hotels werden entsprechend diesen AGBs vermietet. Um Stornierungskosten zu vermeiden, können Sie eine Storno Versicherung abschließen, z.B. über ihr Reisebüro.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag im Hotel Hüllen

a) Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung und alle weiteren für den Kunden erbrachten Leistungen und Lieferungen.

2. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Hotels dürfen die überlassenen Zimmer nicht unter- oder weitervermietet werden. Hierbei wird §540, Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen, falls der Kunde nicht Verbraucher ist.

3. Andere Geschäftsbedingungen als diese hier, finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.

b)Vertragsabschluß, Vertragspartner, Verjährung

1. Wird ein Hotelzimmer bestellt, zugesagt oder kurzfristig bereit gestellt, so ist ein Gastaufnahmevertrag zustande gekommen. D.h. durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel kommt der Vertrag zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter über den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

3. Sämtliche Ansprüche an das Hotel verjähren nach einem Jahr ab Beginn der Kenntnis abhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des §199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren Kenntnis unabhängig in fünf Jahren. Beruhen die Ansprüche auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Hotels, gelten die Verkürzungen der Verjährungen nicht.

c) Leistungen, Preise, Zahlung und Aufrechnung

1. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner für die gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der gegenseitigen Verpflichtungen daraus Verpflichtung des Hotels ist es, das Zimmer entsprechend der Bestellung bereitzuhalten. Verpflichtung des Gastes ist es, den Preis für die Zeit (Dauer) der Bestellung des Hotelzimmers zu bezahlen. Der Gast muß auch die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen gemäß geltenden bzw. vereinbarten Preisen des Hotels zahlen. Gleiches gilt auch für Leistungen und Auslagen, die der Kunde an Dritte veranlasst hat.

2. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den vereinbarten Preise enthalten. Liegen zwischen Vertragsabschluß und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich in dieser Zeit der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, kann das Hotel den vertraglich vereinbarten Preis angemessen erhöhen, maximal jedoch um 5%.

3. Die Preise können außerdem vom Hotel geändert werden, wenn der Kunde nachträgliche Änderungen der gebuchten Zimmerzahl, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste anfragt und das Hotel dem zustimmt.

4. Das Hotel hat einen Anspruch auf Barzahlung aller Leistungen vor Abreise und dementsprechend ein gesetzliches Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Gastes. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind innerhalb von 10 Tagen ab Erhalt der Rechung ohne Abzug zu begleichen. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Verzug der Zahlung kann das Hotel die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen i.H. von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt dem Hotel vorbehalten.

5. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluß oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich festgelegt werden.

6. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

7. Das Hotel behält sich vor eine Vorprüfung von Kreditkarten vor der Anreise vorzunehmen.

d) Rücktritt des Kunden(Abbestellung, Stornierung etc) und Nichtinanspruchnahme der Leistung des Hotels

1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu bezahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte Rechtgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurück treten, ohne dass Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche des Hotels entstehen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.

3. Kann der Gastwirt das nicht in Anspruch genommene Zimmer anderweitig vergeben so entfällt die Verpflichtung des Gastes zur Bezahlung in Höhe der anderweitig erzielten Einnahmen für diesen Zeitraum.

4. Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen (i.d.Regel 20%) zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 80% des vertraglich vereinbarten Preises für die Übernachtung mit oder ohne Frühstück zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

5. Bei einer Buchung von mehr als zwei Zimmern ist eine Stornierungsfrist von 21 Tagen vor Anreise einzuhalten. Bei einer späteren Stornierung oder Nichtanreise ohne vorherige Stornierung berechnen wir 80% des Rechnungsbetrages, sollten die Zimmer nicht anderweitig vermietet werden.
Ausnahmen hiervon sind Veranstaltungen am Nürburgring und eigene Sonderveranstaltungen.
In diesen Fällen berechnet das Hotel dem Gast bei einer Stornierung:
21 Tage - vor Anreise 60% des Buchungsbetrages
14 Tage - vor Anreise 80% des Buchungsbetrages
Bei einer vorzeitigen Abreise werden 80% der Restbuchungssumme auf den Gesamtbetrag berechnet, sofern die Kontingente nicht anderweitig vermieten werden konnten (s. obige d) 3).

e) Rücktritt des Hotels

1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

    * 3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
          o höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
          o Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
          o das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
          o ein Verstoß gegen obige Klausel a) Nr. 2 vorliegt.
    * 4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.


f) Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

g) Haftung des Hotels

1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel gegenüber dem Kunden nicht. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten dürfen nicht unbeaufsichtigt in den Zimmern deponiert werden.

3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.

4. Weckaufträge werden vom Hotel nicht oder nur nach jeweiliger Absprache ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.

h) Schlußbestimmungen 1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.

4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.



Gute Anreise wünscht Ihnen Familie Friedrichs